Mitarbeiter werben Mitarbeiter
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Bringe Freu(n)de mit ins Team

Freunde werben und Prämie erhalten

Liebe Mitarbeitenden,

Sie haben Freunde, Bekannte oder Verwandte, die zurzeit auf Jobsuche sind oder Sie kennen jemanden, der seine Stelle wechseln oder sich beruflich verändern möchte?

Dann bringen Sie uns zusammen und empfehlen die Krankenhaus MOL GmbH als Arbeitgeber. Ihr Engagement lohnt sich, denn für Ihre erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie eine Geldprämie in Höhe von bis zu 1.000€ (brutto).

So einfach geht es:

  • Schritt 1

Sie empfehlen das Krankenhaus Märkisch-Oderland als Arbeitgeber und tragen aktiv dazu bei, das Team zu verstärken.

  • Schritt 2

Füllen Sie den Empfehlungsnachweis vollständig aus und lassen Sie ihn gleichzeitig mit der Bewerbung einreichen.

  • Schritt 3

Kommt es in Folge Ihrer Empfehlung zu einer Neueinstellung, erhalten Sie mit der nächsten Gehaltszahlung die erste Prämie von 300 Euro brutto, besteht der geworbene Mitarbeiter die Probezeit, erhalten Sie weitere 300 Euro brutto. Ist der neue Mitarbeiter nach einem Jahr weiterhin bei uns beschäftigt, erhalten Sie 400 Euro brutto.

Hier finden Sie den Empfehlungsnachweis

FAQ s

Wer ist prämienberechtigt?

Eine Prämienberechtigung entsteht nur, wenn der Empfehlungsnachweis zusammen mit der Bewerbung eingereicht wird. Für eine erfolgreiche Empfehlung eines neuen Mitarbeiters erhalten Sie eine Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro (Brutto), sofern das Arbeitsverhältnis des Empfohlenen von Anfang an für eine Dauer von mindestens zwölf Monate geschlossen worden ist und die von Ihnen empfohlene Person innerhalb der letzten zwölf Monate nicht innerhalb der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH oder ihren Tochtergesellschaften (Krankenhaus Seelow GmbH, Fachklinik und Moorbad Bad Freienwalde GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Märkisch-Oderland GmbH MVZ GmbH) beschäftigt war.

Der prämienberechtigte Mitarbeiter muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie bei der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH oder bei ihren Tochtergesellschaften angestellt sein (ungekündigtes direktes Dienstverhältnis).

Ein Wechsel in einen anderen Fachbereich, zwischen den Kliniken, aus einem Ausbildungsverhältnis oder aus den Tochtergesellschaften in die Kliniken, gilt nicht als Neueinstellung.

Kann man unbegrenzt viele Mitarbeiter empfehlen?

Ja, jeder Mitarbeiter kann unbegrenzt Mitarbeiter werben.

Ist die Prämie steuerfrei?

Nein, die Prämie ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.

Wen können Sie an uns vermitteln?

Die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ gilt für alle Berufsgruppen (alle Stellenangebote auf der Karriereseite sowie Initiativbewerbungen).

Wer ist von der Aktion ausgeschlossen?

Von der Aktion ausgeschlossen sind 

  • Praktikanten, Auszubildende, Werksstudenten, Aushilfen
  • Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für uns tätig sind
  • Mitarbeiter, die in den vergangenen 12 Monaten bei uns beschäftigt waren
  • Mitarbeiter, die nachweislich über einen anderen Recruitingkanal (externe Personalberater/- vermittler, Recruitingmesse etc.) geworben wurden.

Was müssen Sie tun, um sich als werbender Mitarbeiter erkennbar zu machen?

Der Bewerber muss seiner Bewerbung den von Ihnen ausgefüllten Empfehlungsnachweis beilegen. Den Empfehlungsnachweis können Sie dem Intranet entnehmen.

Wo finde ich den Empfehlungsnachweis?

Der Empfehlungsnachweis kann im Intranet heruntergeladen werden.

Kann der Empfehlungsnachweis nachgereicht werden?

Nein, das Formular muss unterschrieben mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ein Nachreichen oder eine rückwirkende Geltendmachung einer Mitarbeitenden-Werbung ist nicht möglich.

Können auch Mitarbeiter in Teilzeit und für befristete Verträge geworben werden?

Ja, sofern der Arbeitsvertrag mindestens für zwölf Monate abgeschlossen wird.

Was passiert, wenn der neue Mitarbeiter das Unternehmen vor Beendigung des ersten Jahres nach Einstellung verlässt?

Die Prämienauszahlung endet ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die bis dahin gezahlte/n Prämie/n muss/müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann die Prämie nicht erhalten?

Von der Prämienzahlung ausgeschlossen sind:

  • geringfügig Beschäftigte,
  • Praktikanten,
  • Auszubildende,
  • Werksstudenten und
  • Aushilfen.

Was passiert nach Eingang der Bewerbung, damit Ihnen die Prämie ausgezahlt werden kann?

Die Bewerbung durchläuft den ganz normalen Bewerbungsprozess. Die Prämie wird nur bei Einstellung des neuen Mitarbeiters ausgezahlt. Die Personalabteilung wird sich bei Ihnen nach Arbeitsbeginn des neuen Mitarbeiters melden.

Wie und wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird brutto mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausgezahlt. 300,- € werden im Monat der Einstellung des Empfohlenen ausgezahlt, weitere 300,- € im Beschäftigungsmonat nach Ablauf der Probezeit und zusätzliche 400,- € im zwölften Beschäftigungsmonat des geworbenen Mitarbeiters.

Widerrufsvorbehalt

Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.

Die Häuser der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH in
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